Betriebliche Gesundheitsförderung
Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind ein wesentlicher Bestandteil für den Erfolg eines Unternehmens. Auch deshalb wird die betriebliche Gesundheitsförderung staatlich unterstützt und steuerlich gefördert. Maßnahmen, die bezüglich der Qualität und Zweckbindung den Anforderungen von § 20 Abs. 1 und § 20a SGB V entsprechen, gehören zu den steuerbefreiten Maßnahmen. Ich verfüge über langjährige Erfahrung bei der professionellen Moderation für öffentliche Institutionen und bei privaten Unternehmen und berate Sie gerne umfassend über die Möglichkeiten der betrieblichen Gesundheitsförderung in Ihrem Haus, bei gleichzeitig geringem bürokratischen Aufwand unter Berücksichtigung der Kosteneffizienz.
Gerne unterstütze ich Sie auf dem Weg ein betriebliches Gesundheitsmanagement als Führungsaufgabe zu etablieren, welches die vier Handlungsfelder "Bewegung, Ernährung, Entspannung und Prävention" abdeckt.
Folgende Maßnahmen können nach § 3 Nr. 34 EStG in Ihrem Unternehmen jedes Jahr bis zu 500 Euro lohnsteuer- und sozialabgabenfrei für jeden einzelnen Mitarbeiter durchgeführt werden:
- Qi Gong & Reduzierung von Bewegungsmangel
- Vermeidung stressbedingter Gesundheitsrisiken
- Coaching und psychotherapeutische Begleitung
- Massagen, physiotherapeutische Behandlungen am Arbeitsplatz
- Ernährungsberatung, Ernährungskurse
- Mitarbeiterschulung
- Rauchfreiheit im Betrieb und "Null Promille" am Arbeitsplatz
- Gesundheitstage
- Entspannung
Betriebliches Gesundheitswesen: Wir sind akkreditiert bei der Online-Plattform MachtFit
- Anfrage und weitere Informationen per E-Mail oder unter Tel. 030 612 85 971